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   LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15   

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https://dejure.org/2020,87929
LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15 (https://dejure.org/2020,87929)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13.02.2020 - 7 O 396/15 (https://dejure.org/2020,87929)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 7 O 396/15 (https://dejure.org/2020,87929)
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  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15
    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH r+s 2015, 142; VersR 2003, 581, Bach/Moser/Kalis, 5. A., MB/KK § 1 Rn. 90; Egger VersR 2011, 705ff).

    Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern (BGH VersR 03, 581 m.w.N.).

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15
    Das Gericht verkennt nicht, dass für die erforderliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO eine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern es sich vielmehr mit einer "persönlichen Gewissheit" begnügen kann und muss, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 2014, 71; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 286, Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 399/13

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Beginn der Versicherungsfalls bei

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15
    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH r+s 2015, 142; VersR 2003, 581, Bach/Moser/Kalis, 5. A., MB/KK § 1 Rn. 90; Egger VersR 2011, 705ff).
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 20 U 191/09

    Medizinische Notwendigkeit erfordert adäquates Verhältnis zwischen Therapie und

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15
    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH r+s 2015, 142; VersR 2003, 581, Bach/Moser/Kalis, 5. A., MB/KK § 1 Rn. 90; Egger VersR 2011, 705ff).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 7 U 103/16

    Krankenversicherung: Kostenerstattung bei multipler Chemikalienempfindlichkeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.02.2020 - 7 O 396/15
    Diese Argumentation verhilft dem Kläger jedoch vorliegend nicht zum Erfolg, weil es an einem befundbasierten, medizinisch nachvollziehbaren Behandlungskonzept fehlt (vgl. OLG Frankfurt, r+s 2019, 522).
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